Andreas Schiller
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Andreas Schiller ist im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts tätig. Er betreut Sie und Ihr Unternehmen sowohl in rechtlicher als auch in steuerrechtlicher Hinsicht von der Gründung des Unternehmens bis zur Abwicklung. Dabei ist Rechtsanwalt Schiller sowohl auf den Bereich des Handelsrechts inklusive des Handelsvertreterrechts sowie das Recht der Kaufleute als auch des Gesellschaftsrechts im Bereich der Personen- als auch der Kapitalgesellschaften spezialisiert. Er begleitet ihr Unternehmen bei Umstrukturierungen, insbesondere Umwandlungen, im Falle von Unternehmenskäufen, gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie selbstverständlich auch umfassend, wenn es um Ihre Unternehmensnachfolge geht.
Rechtsanwalt Schiller ist zudem fachanwaltlich ausgewiesen im Bereich des Steuerrechts. Er steht Ihnen sowohl für Fragestellungen des allgemeinen Abgabenrechts als auch des Einkommensteuer-, des Körperschaftsteuer- und des Umsatzsteuerrechts zur Seite. Daneben gehört auch die sachgerechte Beratung und Verteidigung im Steuerstrafverfahren zu seinem Tätigkeitsbereich. Damit derartiges vermieden werden kann, fertigt Rechtsanwalt Schiller für Sie Strafbefreiende Selbstanzeigen inklusive aller notwendigen Vorarbeiten.
Seit 1996 ist Rechtsanwalt Schiller zudem als Insolvenzverwalter tätig und wickelt sowohl Unternehmensinsolvenzen als auch Verbraucherinsolvenzverfahren ab. Er wird dabei regelmäßig sowohl vom Amtsgericht Osnabrück als auch vom Amtsgericht Bersenbrück als Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachverständiger eingesetzt. Im Falle einer Unternehmenskrise berät Sie Rechtsanwalt Schiller hinsichtlich der bestehenden Handlungsalternativen und der Verpflichtungen, die sich nach Gesetz und Rechtsprechung an Sie stellen. Rechtsanwalt Schiller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein.