Gesellschaftsrecht
Wir beraten Mandanten in allen Phasen unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung. Hierzu gehört auch die Beratung in sämtlichen Umstrukturierungsfragen wie Formwechsel, Spaltungen und Verschmelzungen ebenso wie im Bereich des Unternehmenskaufs- bzw. -verkaufs. Dabei arbeiten wir interdisziplinär zusammen mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zur Erreichung der steueroptimalen Gestaltung.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Gesellschaftsform für Ihre unternehmerische Betätigung und berücksichtigen bei der Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse regelmäßig über die steuerrechtlichen Bezüge hinaus eine Vielzahl weiterer komplexer rechtlicher und tatsächlicher Problemstellungen, die interessengerecht zu lösen sind. Unserem Mandanten können wir daher eine kompetente Beratung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts anbieten.
- Begründung von Gesellschaften und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Umstrukturierungen, Umwandlungen
- Begleitung von Unternehmenskäufen auf Käufer- und Verkäuferseite
- Nachfolgeplanung und -gestaltung
- gesellschaftsinterne Auseinandersetzungen
- gesellschaftsrechtliche Zivilverfahren und Spruchstellenverfahren