Insolvenzrecht

In Ihrem Unternehmen können wirtschaftlich schwierige Zeiten auftreten. Zu unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung gehört daher auch die Unterstützung unserer Mandanten in allen insolvenzrechtlichen Konstellationen. Wir beraten die Geschäftsleitung und die Gesellschafter im Vorfeld des Insolvenzantrags zur Vermeidung und Erledigung von persönlichen Haftungsrisiken aus der Insolvenz. Dabei entwickeln wir auch Liquidations- und Sanierungskonzepte zur Abwendung von Insolvenzverfahren, wobei hierbei eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsgütern und Unternehmensberatern angestrebt wird.

Beraten werden jedoch auch Vertragspartner, Gläubiger und sonstige Beteiligte bei Auseinandersetzungen und Verhandlungen sowie Vertragsabschlüssen mit dem Insolvenzverwalter, Banken und anderen Gläubigern. Schließlich vertreten und beraten wir  unsere Mandanten bei der Sicherung und Durchsetzung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren, bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen und bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter.

Unsere im Bereich Insolvenzrecht tätigen Berufsträger sind außerdem selbst als Insolvenzverwalter tätig und verfügen über entsprechende einschlägige Erfahrungen.

Neben Unternehmern können auch Privatpersonen von einem Insolvenzverfahren betroffen sein. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit im privaten Bereich ist ebenfalls eine frühzeitige Überlassung angezeigt, um einen Verlust erheblicher Vermögenswerte zu vermeiden. Wir beraten und betreuen Privatpersonen bei der Durchführung von Schuldenregulierungen und der Stellung von Anträgen auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

 Unsere insolvenzrechtlichen Beratungsfelder sind:

  • Insolvenzverwaltung
  • Entwicklung und Begleitung von Sanierungskonzepten
  • Vorbereitung und Begleitung von Insolvenzplanverfahren
  • außergerichtliche Liquidation
  • Beratung von Gläubigern, Geschäftsleitungen und Gesellschaftern, insbesondere zu Insolvenzantrags Pflichten und zu Haftungsgefahren
  • Anmeldung und Geltendmachung von Insolvenzforderungen
  • Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters
  • außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Vorbereitung, Beantragung und Vertretung im laufenden gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Geltendmachung  von Gläubigerrechten im Verbraucherinsolvenzverfahren (Versagungsantrag zur Restschuldbefreiung, Geltendmachung der nicht von der Restschuldbefreiung erfassten Forderungen)