Steuer- und Steuerstrafrecht

Bei unternehmerischen Entscheidungen spielen auch steuerliche Aspekte immer eine wesentliche Rolle, sei es bei der Gründung oder auch Umgestaltung des Unternehmens. Zudem sind auch Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb ständig in Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Folgen abzustimmen. Wir beraten und betreuen unsere Mandanten interdisziplinär mit ihrem Steuerberater und auch einem unserer Kooperationspartner bei sämtlichen Fragestellungen des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, des Körperschaftsteuerrechts sowie des Umsatzsteuerrechts.

Natürlich stehen wir Ihnen auch bei sonstigen abgabenrechtlichen Fragestellungen zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber der Finanzbehörde, insbesondere im Einspruchsverfahren sowie im finanzgerichtlichen Klageverfahren.

Die sachgerechte Verteidigung in Steuerstrafverfahren gehört ebenfalls zu unseren Kompetenzfeldern. Bei drohenden steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vertreten und beraten wir unsere Mandanten präventiv mit dem Ziel, das Strafverfahren von vornherein abzuwenden, insbesondere durch die Vertretung und Betreuung im Rahmen von Selbstanzeigeverfahren. Sollte dennoch ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden, stehen wir Ihnen bereits im Stadium von laufenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen zur Seite, um die Ermittlungsbehörden bei der Durchführung der Maßnahmen zu kontrollieren.

Ziel unserer Tätigkeit ist es dabei, einen Verfahrensabschluss ohne Anklageerhebung und damit verbundener öffentlicher Hauptverhandlung zu erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sachgerechte Verteidigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren häufig anderen Regeln folgt als die Verteidigung in anderen Strafverfahren. In diesem Zusammenhang gilt unsere Beratung auch dem Umstand, dass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht nur die unmittelbar betroffenen Personen empfindlich berührt werden, sondern auch das dahinter stehende Unternehmen, da die Personen häufig Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte von Unternehmen sind, deren strafrechtliche Verantwortlichkeit in den letzten Jahren stark ausgeweitet wurde. Deshalb gilt es auch die Interessen des Unternehmens zu wahren. Dies ist mit dem Ziel verbunden, ein öffentliches Strafverfahren zu vermeiden. Wenn eine Anklageerhebung jedoch unvermeidbar ist, vertreten wir Sie aber selbstverständlich auch in Hauptverhandlungen und in Rechtsmittelverfahren.

  • Steuerrechtliche Beratung bei Existenzgründung, Umstrukturierung und Nachfolgeplanung
  • Einspruchsverfahren sowie finanzgerichtliche Verfahren
  • Vorbereiten und Anfertigen von Strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Verteidigung im Steuerstrafverfahren