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Ich unterstütze Sie auf folgenden Rechtsgebieten
Das Handelsrecht betrifft jeden Unternehmer, gleich ob es sich um ein Einzelunternehmen oder aber eine Personen -oder Kapitalgesellschaften handelt. ich berate Sie in sämtlichen Fragestellungen, die mit dem Umschlag von Wirtschaftsgütern und der Erbringung von Dienstleistungen zu tun haben.
Das Spektrum meiner Tätigkeit erstreckt sich dabei auf folgende Bereiche:
Ich berate kleine und mittelständische Unternehmen in allen Phasen unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung. Hierzu gehört auch die Beratung in sämtlichen Umstrukturierungsfragen wie Formwechsel, Spaltungen und Verschmelzungen ebenso wie im Bereich des Unternehmenskaufs- bzw. -verkaufs. Dabei arbeite ich interdisziplinär zusammen mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zur Erreichung der steueroptimalen Gestaltung.
Ich unterstütze Sie bei der Auswahl der richtigen Gesellschaftsform für Ihre unternehmerische Betätigung und berücksichtigen bei der Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse regelmäßig über die steuerrechtlichen Bezüge hinaus eine Vielzahl weiterer komplexer rechtlicher und tatsächlicher Problemstellungen, die interessengerecht zu lösen sind.
Meinen Mandanten kann ich daher eine kompetente Beratung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts anbieten:
Bei unternehmerischen Entscheidungen spielen auch steuerliche Aspekte immer eine wesentliche Rolle, sei es bei der Gründung oder auch Umgestaltung des Unternehmens. Zudem sind auch Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb ständig in Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Folgen abzustimmen. Ich beraten und betreue kleine und mittelständische Unternehmen interdisziplinär mit ihrem Steuerberater bei sämtlichen Fragestellungen des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts, des Körperschaftsteuerrechts sowie des Umsatzsteuerrechts.
Natürlich stehe ich Ihnen auch bei sonstigen abgabenrechtlichen Fragestellungen zur Seite und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber der Finanzbehörde, insbesondere im Einspruchsverfahren sowie im finanzgerichtlichen Klageverfahren.
Die sachgerechte Verteidigung in Steuerstrafverfahren gehört ebenfalls zu meinen Kompetenzfeldern. Bei drohenden steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vertrete und berate ich Sie präventiv mit dem Ziel, das Strafverfahren von vornherein abzuwenden, insbesondere durch die Vertretung und Betreuung im Rahmen von Selbstanzeigeverfahren. Sollte dennoch ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden, stehe ich Ihnen bereits im Stadium von laufenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen zur Seite, um die Ermittlungsbehörden bei der Durchführung der Maßnahmen zu kontrollieren.
Ziel meiner Tätigkeit ist es dabei, einen Verfahrensabschluss ohne Anklageerhebung und damit verbundener öffentlicher Hauptverhandlung zu erreichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sachgerechte Verteidigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren häufig anderen Regeln folgt als die Verteidigung in anderen Strafverfahren. In diesem Zusammenhang gilt meine Beratung auch dem Umstand, dass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht nur die unmittelbar betroffenen Personen empfindlich berührt werden, sondern auch das dahinter stehende Unternehmen, da die Personen häufig Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte von Unternehmen sind, deren strafrechtliche Verantwortlichkeit in den letzten Jahren stark ausgeweitet wurde. Deshalb gilt es auch die Interessen des Unternehmens zu wahren. Dies ist mit dem Ziel verbunden, ein öffentliches Strafverfahren zu vermeiden. Wenn eine Anklageerhebung jedoch unvermeidbar ist, vertrete ich Sie aber selbstverständlich auch in Hauptverhandlungen und in Rechtsmittelverfahren.
Hierbei vertrete ich Sie in folgenden Bereichen:
In Ihrem Unternehmen können wirtschaftlich schwierige Zeiten auftreten. Zu meiner wirtschaftsrechtlichen Beratung gehört daher auch die Unterstützung meiner Mandanten in allen insolvenzrechtlichen Konstellationen. Ich berate die Geschäftsleitung und die Gesellschafter im Vorfeld des Insolvenzantrags zur Vermeidung und Erledigung von persönlichen Haftungsrisiken aus der Insolvenz. Dabei entwickele ich auch Liquidations- und Sanierungskonzepte zur Abwendung von Insolvenzverfahren, wobei hierbei eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsgütern und Unternehmensberatern angestrebt wird.
Beraten werden jedoch auch Vertragspartner, Gläubiger und sonstige Beteiligte bei Auseinandersetzungen und Verhandlungen sowie Vertragsabschlüssen mit dem Insolvenzverwalter, Banken und anderen Gläubigern. Schließlich vertrete und berate ich Sie bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren, bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen und bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter.
Neben Unternehmern können auch Privatpersonen von einem Insolvenzverfahren betroffen sein. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit im privaten Bereich ist ebenfalls eine frühzeitige Beratung angezeigt, um einen Verlust erheblicher Vermögenswerte zu vermeiden. Ich berate und betreue Privatpersonen bei der Durchführung von Schuldenregulierungen und der Stellung von Anträgen auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Meine insolvenzrechtlichen Beratungsfelder sind:
Ein Vermögen erarbeitet oder ein Unternehmen aufgebaut zu haben, ist ein persönliches Lebenswerk, auf das Sie mit Stolz blicken können. Aber haben Sie sich auch schon mit der Frage beschäftigt was damit passiert, wenn…? Diese Themen werden gerne auf die lange Bank geschoben, da sich niemand gerne mit seiner eigenen Sterblichkeit auseinandersetzt. Die Weitergabe des eigenen Vermögens sollte jedoch vorausschauend und frühzeitig überdacht werden, denn so können spätere Streitigkeiten in der Familie vermieden und Steuerfreibeträge ausgeschöpft werden. Hierzu ist eine rechtzeitige umfassende strategische Planung notwendig. Im Zuge einer solchen Nachfolgeplanung stellen sich zahlreiche rechtliche Gestaltungsfragen. Gegebenenfalls sind der Ehevertrag, Gesellschaftsverträge, Testamente, Pflichtteilsverzichte und Vorsorgevollmachten zu erstellen, zu überarbeiten und miteinander zu verknüpfen.
Wichtig ist dabei, Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Ziele umzusetzen. Wesentlich sind dabei Steuern zu sparen und die Planung der Familie für die Zukunft unter Berücksichtigung der persönlichen bzw. familiären Besonderheiten.
Ich begleite Sie in allen rechtlichen Fragen, denn die Betreuung von Familien und Familienunternehmen im Zuge der Nachfolgeplanung und im Zuge des Generationenwechsel bedürfen einer ausgleichenden und friedenstiftenden Begleitung, um eine für alle Familienmitglieder befriedigende und in die Zukunft reichende Gestaltung zu finden. Dabei arbeite ich gerne mit Ihrem jeweiligen Steuerberater zusammen, der in der Regel Ihre Vermögensverhältnisse seit Jahren kennt und damit einen guten Einblick in Ihre Vermögenssituation hat.
Im Zuge der ganzheitlichen Vermögensnachfolge erstelle ich insbesondere:
Je früher, desto besser! Für einen vorausschauenden Unternehmer ist eine effektive und rechtzeitige Planung elementar, um sich, sein eigenes Vermächtnis und auch die geliebten Hinterbliebenen zu schützen. Wer zu spät beginnt, gefährdet sein eigenes Lebenswerk und bringt andere in Bedrängnis.
Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger Teil des Wirtschaftsrechts. Ob bei Abschluss eines Arbeitsvertrages oder Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist die rechtliche Unterstützung eines Arbeitsrechtlers sinnvoll und notwendig. Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Freiberufler bei Gestaltung, Abschluss und Kündigung von Anstellungsverträgen. Ich erhebe Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer, führe Kündigungsschutzverfahren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und verhandele Aufhebungsverträge. Für mich ist es dabei am wichtigsten, die bestmöglichen Ergebnisse unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ziele für meine Mandanten zu erzielen.
Ich unterstütze Sie im Einzelnen bei:
ANDREAS SCHILLER